Pulsion Medical Systems SE: OLG Frankfurt am Main setzt Ausgleich fest

Im Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit von Ausgleich und Abfindung im Zusammenhang mit dem zwischen der MAQUET Medical Systems AG und der Pulsion Medical Systems abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags hat das Oberlandesgericht Frankfurt den Ausgleich  auf € 1,04 brutto abzüglich etwaiger Körperschaftsteuer und etwaigem Solidaritätszuschlag festgesetzt. Im Übrigen werden die Beschwerden der Antragsteller zurückgewiesen. Aus … Pulsion Medical Systems SE: OLG Frankfurt am Main setzt Ausgleich fest weiterlesen