Pulsion Medical Systems SE: OLG Frankfurt am Main setzt Ausgleich fest
Im Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit von Ausgleich und Abfindung im Zusammenhang mit dem zwischen der MAQUET Medical Systems AG und der Pulsion Medical Systems abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags hat das Oberlandesgericht Frankfurt den Ausgleich auf € 1,04 brutto abzüglich etwaiger Körperschaftsteuer und etwaigem Solidaritätszuschlag festgesetzt. Im Übrigen werden die Beschwerden der Antragsteller zurückgewiesen. Aus … Pulsion Medical Systems SE: OLG Frankfurt am Main setzt Ausgleich fest weiterlesen
Fügen Sie diese URL in Ihre WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Fügen Sie diesen Code in Ihre Website ein, um ihn einzubinden